
Aufgrund der aktuellen Witterung und der Vorhersagen gilt der aktuelle „Unwetter-Erlass“:
„Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.“
https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung
Wir bitten, das Fehlen Ihres Kindes entsprechend zu melden.
